Urheberrecht bei der Veröffentlichung von Bildern

Wer Bilder im Internet, in den Medien oder anderswo veröffentlicht, muss aufgrund des Urheberrechtes folgendes beachten:

  • Der Fotograf muss sein Einverständnis gegeben haben.
       
  • Auch die auf dem Bild erkennbaren Personen müssen ihr Einverständnis für die Veröffentlichung des Bildes gegeben haben. D.h. wer z.B. auf einer Exkursion Personen von vorne fotografiert, sollte sie gleich fragen, ob eine allfällige Veröffentlichung okay wäre. Der Klarheit halber: Wenn jemand einverstanden ist, dass er fotografiert wird, bedeutet das noch nicht, dass man das Bild auch veröffentlichen darf. Bei der Publikation von Bildern Minderjähriger muss überdies die Zustimmung der erziehungsberechtigten Personen eingeholt werden.
       
  • Das Einverständnis einer Person zur Veröffentlichung eines Bildes kann von ihr jederzeit widerrufen werden. In dem Fall muss das Bild ohne weitere Konsequenzen so gut wie möglich aus dem Internet oder den Medien entfernt werden.
       

Wie immer gibt es zu diesen Regeln auch Ausnahmen. Die genaue Rechtslage findet sich hier:

Frei nutzbare und kostenlose Bilder im Internet (Veröffentlichung immer unter korrekter Quellenangabe):

  • www.pixabay.com
  • www.pixelio.de
  • wikipedia.org

Kostenlose, frei nutzbare Fotos finden Sie auch mit Google, indem Sie nach der Stichwortsuche auf "Bilder" klicken, dann auf "Suchfilter" und "Nutzungsrechte".
Achtung: Wenn ein Bild mit "lizenzfrei" angeschrieben ist, bedeutet das nicht zwingend, dass man es kostenlos veröffentlichen darf; oft wird eine Gebühr erhoben.