Vogel-Vergifter bekommt 15 Monate bedingt

Ein Taubenzüchter aus dem Kanton Zürich hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten bekommen, weil er im März 2016 versucht hatte, Greifvögel wie den seltenen Wanderfalken zu vergiften. Der Mann war deswegen schon früher verurteilt worden – das Bundesgericht hat die Gefängnisstrafe nun bestätigt. Der Vogel-Quäler hatte eine seiner Tauben mit starkem Gift bestrichen. Ziel war es, dass ein Greifvogel mit dem Gift in Kontakt kommt und dadurch stirbt. Auf diese Weise sind mutmasslich bereits zahlreiche Greifvögel wie Wanderfalke oder Habicht gestorben; etliche Wanderfalken-Brutplätze in der Nordwestschweiz sind deswegen verwaist. BirdLife Schweiz hat zusammen mit anderen wichtigen Akteuren eine Wanderfalken-Gruppe gegründet, die allen Hinweisen auf Vergiftungen nachgeht.

15.4.2019