Dank Legaten kann BirdLife Schweiz viel realisieren, was ohne finanzielle Unterstützung durch verantwortungsbewusste Menschen niemals möglich wäre. Die Bedeutung von Vermächtnissen und Erbschaften für BirdLife Schweiz für eine erfolgreiche und kontinuierliche Naturschutzarbeit ist deshalb sehr gross.
Viele Menschen spüren eine besondere Verantwortung gegenüber der Natur. Sie möchten etwas weitergeben und sicherstellen, dass ein gutes Werk über den Tod hinaus weiter gedeihen kann. Möglich ist dies mit einem Legat. Nur dank solchen Zuwendungen sind zum Beispiel folgende Projekte möglich:
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Wichtige Artenförderungsprogramme voranbringenBirdLife Schweiz leitet rund 30 Artenförderungsprogramme für gefährdete Arten wie den Steinkauz, den Eisvogel oder den Flussuferläufer. Dank Legaten können die Projekte intensiviert und ausgedehnt werden. |
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Neue Naturzentren einrichtenDank den BirdLife-Naturzentren gelingt es, jährlich zehntausende Schülerinnen und Schüler, Familien und andere Personen für die Natur zu begeistern und sie für den Naturschutz zu sensibilisieren. Um neue Naturzentren einzurichten, sind Legate und Spenden nötig. |
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Gebiete schützen und aufwertenBirdLife Schweiz und seine Mitgliedorganisationen betreuen viele Schutzgebiete, so zum Beispiel das Neeracherried. In anderen Regionen laufen Aufwertungsmassnahmen, so am Farnsberg. Dank Legaten können weitere solche Projekte realisiert werden. |
Legate tragen aber auch zu vielen anderen Projekten bei, sei es im Habitatschutz, Gebietsschutz oder Artenschutz – oder in der Umweltbildung.
Das ZEWO-Gütesiegel zeichnet BirdLife Schweiz für seinen gewissenhaften Umgang mit Spenden und Vermächtnissen aus. BirdLife Schweiz ist steuerbefreit.
Die Legatbroschüre
Möchten Sie mehr wissen? In unserer Legatbroschüre erfahren Sie alle Details.
- BirdLife-Legatbroschüre (PDF)
- BirdLife-Legatbroschüre (PDF, optimiert für Ausdruck)
- Gedruckte Legatbroschüre bestellen (gratis)
Wir danken Ihnen im Voraus herzlich für Ihr Interesse.
Gerne beraten wir Sie!
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Legate und Schenkungen: So geht's
Die Berücksichtigung der Arbeit von BirdLife in einem handgeschriebenen Testament ist einfach. Beginnen Sie Ihr Testamtent mit der Überschrift und den persönlichen Angaben. Schliessen Sie das Testament mit Ort und Datum sowie der persönlichen Unterschrift ab:
Mein TestamentIch, Walter Muster, geboren am 27. Mai 1940, Bürger von Günsberg SO, treffe die folgenden letztwilligen Verfügungen: --- Hier fügen Sie Ihre Verfügungen ein --- Bannwil, 17. Oktober 2022 |
Diese Formen der Begünstigungen sind möglich und können wie folgt verfügt werden:
- Ein Legat zu Gunsten von BirdLife Schweiz auszurichten bedeutet, einen bestimmten Vermögenswert konkret zu benennen:
- «Aus meinem Nachlass sind CHF 5'000.- dem Verband BirdLife Schweiz, Wiedingstrasse 78, Postfach, 8036 Zürich zuzuweisen.»
- «Meine Wohnung an der Musterstrasse 1, 8000 Zürich, vermache ich dem Verband BirdLife Schweiz, Wiedingstrasse 78, Postfach, 8036 Zürich.»
- BirdLife Schweiz als Miterben einsetzen:
- «Nach Ausrichtung aller Pflichtteile soll der restliche Nachlass wie folgt verteilt werden: 33,3% an meine Nichte Cecil Muster Probestrasse 1, 8000 Zürich, 33,3% an den Verband BirdLife Schweiz, Wiedingstrasse 78, Postfach, 8036 Zürich und 33,3% an die Institution A… .»
- «Nach Ausrichtung aller Pflichtteile soll der restliche Nachlass wie folgt verteilt werden: 33,3% an meine Nichte Cecil Muster Probestrasse 1, 8000 Zürich, 33,3% an den Verband BirdLife Schweiz, Wiedingstrasse 78, Postfach, 8036 Zürich und 33,3% an die Institution A… .»
- Wenn keine Pflichterben bestehen, können Sie BirdLife Schweiz als Alleinerben einsetzen:
- «Ich setze den Verband BirdLife Schweiz, Wiedingstrasse 78, Postfach, 8036 Zürich als Alleinerben meiner gesamten Hinterlassenschaft ein.»
- «Ich setze den Verband BirdLife Schweiz, Wiedingstrasse 78, Postfach, 8036 Zürich als Alleinerben meiner gesamten Hinterlassenschaft ein.»
- Ehegatten werden häufig als Alleinerben eingesetzt. Der Erblasser ist befugt, einen Nacherben einzusetzen:
- «Meine Frau Klara Muster setze ich als Alleinerbin ein. Für das nach ihrem Versterben noch vorhandene Vermögen aus meinem Nachlass setze ich als Nacherben den Verband BirdLife Schweiz, Wiedingstrsse 78, Postfach, 8036 Zürich ein.»
Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder ergänzt werden. In diesem Fall sorgt der einleitende Satz, dass alle bisherigen Verfügungen ausdrücklich aufgehoben sind, für Klarheit:
- «Ich hebe die bisher verfassten Testamente und Verfügungen auf.»
So können Sie die Arbeit von BirdLife Schweiz auch unterstützen: |