Mit Inkrafttreten der revidierten Jagdverordnung besteht ab 1. Februar 2025 eine neue Rechtsgrundlage, die klarere und strengere Bedingungen für Wolfsabschüsse stellt. Da die hängigen Beschwerden zur Wolfsregulierung auf der alten, nur bis Ende dieses Monats gültigen Übergangsverordnung basierten, ziehen die Naturschutzorganisationen diese zurück und konzentrieren sich auf die Einhaltung der neuen Rechtsgrundlage durch Bund und Kantone.