Berner Regierungsrat trickst beim Camping Fanel

Medienmitteilung vom 26.8.2016 von Pro Natura Bern, WWF Bern, BirdLife Schweiz und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat heute bekannt gegeben, dass er den Vertrag mit dem TCS für den Camping Fanel in der Gemeinde Gampelen um 35 Jahre verlängern will. Damit ignoriert er  die umfassenden Schutzbestimmungen für das Gebiet am Neuenburgersee. Die Natur- und Landschaftsschutzorganisationen können diesen Entscheid nicht nachvollziehen und verlangen, dass er auf seine Vereinbarkeit mit dem übergeordneten Bundesumweltrecht überprüft wird.

2018 läuft der bestehende Pachtvertrag des Kantons Bern mit dem TCS für den Campingplatz Fanel am Ostufer des Neuenburgersees ab. Dies hatte der Kanton Bern bei der letzten Vertragsverlängerung im Jahr 2004 beschlossen. Danach ist der TCS verpflichtet, das Gelände zu renaturieren. Die Gemeinde Gampelen hatte über zehn Jahre Zeit, einen geeigneten Alternativstandort zu suchen. Ein solcher wurde dem TCS am Zihlkanal offenbar in einer rechtmässigen Zone sogar angeboten.

Am stärksten geschütztes Naturgebiet der Schweiz

Der Campingplatz liegt er in einem kantonalen Schutzgebiet (seit 1967), einem Flachmoor und einem Auengebiet von nationaler Bedeutung (seit 1994), einem Ramsar-Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung (seit 1976), einer Landschaft von nationaler Bedeutung BLN (seit 1983) und einem Wasser- und Zugvogelreservat (seit 1991). Das Gebiet Fanel ist also vielfach geschützt; kantonal, national und international. Kein anderes Areal der Schweiz geniesst einen derart hohen Schutzstatus.

Regierungsrätlicher Trick

Es ist für dieNatur- und Landschaftsschutzorganisationen klar, dass ein Campingplatz in einem Schutzgebiet dieser Bedeutung nach Ablauf der Nutzungsverträge aufgehoben werden muss. Auch der Neuabschluss von Nutzungsverträgen wäre rechtlich schlicht nicht zulässig. Der Kanton Bern aber versucht die Anwendung des geltenden, demokratisch legitimierten Bundesrechts mit einem Trick zu umgehen: Er behauptet, die Grundstücke, auf denen der Campingplatz liegt, stünden im Finanzvermögen des Kantons und für diese bestünde im Bundesumweltrecht keine Pflicht, die Schutzbestimmungen umzusetzen.

Mit einer solchen Argumentation könnten in der Schweiz alle Schutzbestimmungen ausgehebelt werden. Es würde genügen, Grundstücke (statt dem Verwaltungsvermögen) dem Finanzvermögen zu unterstellen.Diese Rechtsauffassung ist nach Einschätzung der Natur- und Landschaftsorganisationen nicht statthaft. Bund, Kantone und Gemeinden könnten auf einen Streich willkürlich Teile ihres Grundeigentums von allen Schutzbestimmungen ausnehmen, die für alle anderen Grundeigentümer selbstverständlich gelten. Pro Natura Bern, WWF Bern, BirdLife Schweiz und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz verlangen deshalb von der Berner Regierung, dass dieses unverständliche Vorgehen wie in unserem Rechtsstaat üblich durch unabhängige Gerichte überprüft wird. Die Natur- und Landschaftsschutzorganisationen werden jetzt den Beschluss der Berner Regierung im Detail prüfen und dann über nächste Schritte entscheiden.
 


Auskunft

  • Verena Wagner, Präsidentin Pro Natura Bern, 079 622 50 79
  • Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, 079 448 80 36