Medienmitteilung von BirdLife Schweiz vom 4. Juli 2016
Das Bezirksgericht Dielsdorf hat heute Nachmittag einen Taubenzüchter verurteilt, der vorsätzlich einen Habicht vergiftet und getötet hat. Das Ziel des Täters war wahrscheinlich die Vergiftung von seltenen Wanderfalken gewesen. BirdLife Schweiz ist froh, dass nun endlich ein Fall von Greifvogelvergiftung geahndet wird. Der Naturschutzverband verfolgt die Situation in der ganzen Schweiz weiterhin genau.
Zürich. Das Vergiften von Greifvögeln ist eine Straftat, die mit Gefängnis und Busse bestraft wird. Dies ist dem Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf von heute Nachmittag zu entnehmen, welches einen angeklagten Taubenzüchter zu 11 Monaten bedingt und 4000 Franken Busse verurteilt hat. Der Verurteilte hatte im letzten Herbst einen Habicht getötet, und zwar mit einer mit Gift bestrichenen Taube. Dabei war es sein Ziel, Greifvögel wie Wanderfalke und Habicht zu dezimieren, damit diese keine seiner hochgezüchteten Tauben fressen sollen.
BirdLife Schweiz ist froh darüber, dass nun endlich ein Fall von Greifvogelvergiftung vor Gericht geahndet wird. Denn es handelt sich nicht um einen Einzelfall. Berühmt geworden ist ein Fall von 2011, als ein Wanderfalke an einer vergifteten Taube vor laufender Webcam in der Stadt Zürich qualvoll starb. Allein in den letzten anderthalb Jahren sind neben dem heute vor Gericht verhandelten Fall drei weitere Vergiftungsfälle bekannt geworden. „Die Dunkelziffer dürfte aber gross sein“, sagt Werner Müller, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz. „Denn es ist sehr schwierig, vergiftete Greifvögel in der Natur zu finden. Dass der vergiftete Habicht in der unmittelbaren Umgebung des Taubenzüchters starb, war ein Spezialfall.“
BirdLife Schweiz hofft, dass mit diesem Gerichtsurteil allen Taubenzüchtern in der Schweiz klar wird, dass das Vergiften von Greifvögeln nicht toleriert wird und hofft, dass das illegale Tun sofort aufhört. BirdLife Schweiz verfolgt die Situation unterdessen in vielen Gegenden der Schweiz sehr genau und wird nicht davor zurückschrecken, neue Vergiftungsfälle vor Gericht zu bringen. Dank des Beitrags einer Stiftung kann BirdLife Schweiz überdies eine Belohnung von bis zu 10 000 Franken aussetzen für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung von Tätern führen.
BirdLife SchweizDer Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz hat 63'000 Mitglieder und ist der Dachverband von 20 Kantonalverbänden und 450 lokalen Natur- und Vogelschutzvereinen. Er setzt sich als vielseitiger Naturschutzverband für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität ein, insbesondere auch für die Vögel und ihre Lebensräume. Er führt Projekte zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume in der Schweiz und weltweit durch. Ebenso engagiert er sich in der Ausbildung und in der Motivation einer breiten Bevölkerung für den Naturschutz, unter anderem mit seiner Zeitschrift Ornis und den beiden Naturschutzzentren in La Sauge am Neuenburgersee und im Neeracherried im Kanton Zürich. |
Hintergrund-Informationen: www.birdlife.ch/wanderfalke
Auskünfte
BirdLife Schweiz, Tel. 044 457 70 23