Medienmitteilung von BirdLife Schweiz vom 8. Mai 2015
Das Bundesgericht hat in einem Verbandsbeschwerdefall von BirdLife Schweiz entschieden, dass Abschüsse von Graureihern und Gänsesägern von den Kantonen nur noch getätigt werden können, wenn klar begründete Bewilligungen erlassen und veröffentlicht wurden, gegen die nötigenfalls Beschwerden möglich sind. Das ist ein ganz wichtiger Schritt im effektiven Schutz der geschützten Arten in unserem Land, welcher immer mehr ausgehöhlt wurde.
Der Kanton Bern und andere Kantone liessen bisher einzelne geschützte Vögel ohne Schadenbeweise und ohne Überprüfungsmöglichkeiten abschiessen. Im Kanton Bern wurden so in den Jahren 2007 bis 2011 total 241 Graureiher und sogar 294 Gänsesäger getötet, ohne dass es dafür eine öffentliche Bewilligung gegeben hätte, die überprüfbar gewesen wäre.
Gänsesäger und Graureiher sind geschützt, und die Kantone können ohne Zustimmung des Bundes nur Massnahmen gegen einzelne Tiere anordnen oder erlauben, die erheblichen Schaden anrichten. Ein Kanton, der geschützte Einzelvögel abschiessen will, muss demnach klare Schadenbeweise vorlegen und eine öffentlich zugängliche Bewilligung erlassen. Hunderte von Gänsesägern und Graureihern wurden im Kanton Bern hingegen auf Grund von internen Dokumenten und mit aus Sicht von BirdLife Schweiz nicht stichhaltiger Begründung getötet.
Doch nun hat das Bundesgericht entschieden, dass alle geplanten Eingriffe gegen geschützte Vogelarten als begründete Bewilligung veröffentlicht oder den Schutzorganisationen eröffnet werden müssen, damit diese sie nötigenfalls gerichtlich überprüfen lassen können. In einem Rechtsstaat muss die Möglichkeit bestehen, behördliche Entscheide durch ein Gericht auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen zu lassen. Dafür wehrte sich BirdLife Schweiz über zwei Instanzen erfolglos, bis das höchste Schweizer Gericht nun definitiv einen sorgfältigen Umgang mit geschützten Tieren verlangte.
Weitere Informationen
Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, werner.mueller@birdlife.ch, Tel. 079 448 80 36