Medienmitteilung des Schweizer Vogelschutzes SVS/BirdLife Schweiz vom 1. Juli 2010
Heute hat das Bundesamt für Umwelt BAFU eine Medienmitteilung veröffentlicht, die es einleitet mit der seit langem kolportierten Behauptung, dass der Kormoran an Netzen der Berufsfischer einkommensrelevante Schäden verursachen würde. Mit seiner Studie widerlegt das BAFU selber diese Behauptung, verschweigt das aber in seinem Communiqué.
Der Bericht der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaft ZHAW zum Neuenburgersee sagt wörtlich zur Entnahme von Fischen bei den Fängen von Flussbarsch und Felchen: "Gesamthaft ergab sich für beide Fangarten ein Schaden von rund CHF 800.- je Berufsfischer". Materialschäden an den Netzen werden im Bericht nicht behandelt, wurden aber in früheren Publikationen des BAFU im Umfang von 1200 Franken pro Berufsfischer und Jahr geltend gemacht. Da maximal die Hälfte der in einer reinen Selbstdeklaration von Berufsfischern gemeldeten Schäden auf den Kormoran zurückgehen, machen die Gesamtschäden maximal 1,4 Prozent des durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommens der Berufsfischer von 100 000 Franken aus. Die BAFU-/ZHAW-Studie bestätigt damit die Beurteilung des Schweizer Vogelschutzes SVS/BirdLife Schweiz, dass der Kormoran keineswegs ein Schädling ist und dass die dem Kormoran immer wieder zugeschriebenen Schäden im Gegensatz zur Behauptung des BAFU nicht einkommensrelevant sind.