Medienmitteilung von Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz vom 28.4.2021
Bis Mitte kommender Woche läuft die Vernehmlassung zu Anpassungen der Jagdverordnung. Aus Sicht der Naturschutzorganisationen erfüllen die vorgeschlagenen Änderungen drei entscheidende Vorgaben weitgehend: Einhaltung des Volkswillens nach dem Nein zum Jagdgesetz, Förderung des Zusammenlebens von Wolf und Bergbevölkerung und Erhaltung der regionalen Wolfsbestände. Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz fordern wichtige Anpassungen in der Verordnung und erwarten eine baldige neue Gesetzesrevision zur Stärkung der Biodiversität und zum überfälligen Schutz gefährdeter Wildtiere.
Das entscheidende Standbein beim Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung ist der Herdenschutz. Dieser war auch von den Umweltkommissionen von National- und Ständerat für diese Verordnungsrevision ausdrücklich gefordert worden. Hier ist der Entwurf des Bundesrates enttäuschend ausgefallen: Nur gerade eine halbe Million Franken soll für den Herdenschutz zusätzlich zur Verfügung stehen. Das ist viel zu wenig.
Verordnung muss Lücken im Herdenschutz schliessen
Besonders für kleine Schaf- und Ziegenherden sind die Beiträge an die Behirtung heute viel zu tief. Zusätzliche Beiträge, welche die Direktzahlungen für die Behirtung sinnvoll ergänzen würden, kommen im Verordnungsentwurf gar nicht vor. Dabei hätte gerade mit einer Anpassung der Direktzahlungsverordnung und einer Erhöhung der Sömmerungsbeiträge der Landwirtschaft viel für das Zusammenleben der Bergbevölkerung mit dem Wolf erreicht werden können. Nicht allein die Naturschutzorganisationen stellen diese Forderung, im Parlament gibt es dazu auch Vorstösse aus Landwirtschaftskreisen.
Der Bundesrat will die Schwellen für Eingriffe gegen Wölfe senken. Da diese Anpassung das Ergebnis der Volksabstimmung nicht in Frage stellt, bieten die Naturschutzorganisationen Hand dazu. So müssen weiterhin grosse Schäden vorliegen, der Bund muss der Regulierung zustimmen, und die regionalen Bestände müssen erhalten bleiben. Alles andere wäre gemäss dem nach dem Nein der Stimmbevölkerung weiterhin geltenden Jagdgesetz nicht zulässig. Korrekturen braucht es am Entwurf bei der Zahl der für einen Eingriff nötigen Angriffe und bei der Einteilung der Nutztiere: tiefere Schwellen im Vergleich mit Schafen und Ziegen sind für Rinder und Pferde angebracht, nicht aber für Lamas und Alpakas. Zudem müssen auch die neu vorgesehenen Abkalbeweiden wolfssicher eingezäunt werden.
Einen wichtigen Punkt spricht die Revision gar nicht an: Bei Eingriffen gegen den Wolf muss seine entscheidende Rolle im Ökosystem Wald berücksichtigt werden. Besonders im Berg- und Schutzwald müssen der Einfluss des Wolfs auf Schalenwildbestände und seine Rolle zur Verbesserung der natürlichen Waldverjüngung verstärkt beachtet werden.
Baldige Gesetzesrevision mit Verbesserungen beim Schutz der Wildtiere
Die Naturschutzorganisationen fordern, dass die Änderung an der Verordnung und die zusätzlichen Verbesserungen bei Herdenschutz und Behirtung auf den Beginn des Alpsommers in Kraft treten. Dieser Zeitplan war zu eng, um auch die nötigen Massnahmen zur Stärkung der Biodiversität und zum Schutz gefährdeter Wildtiere zu realisieren. Umso mehr muss rasch eine Revision des Jagd- und Schutzgesetzes kommen, welche die Schutzanliegen aufnimmt, welche den Abstimmungskampf zusammen mit dem Wolf stark geprägt hatten.
Auskünfte
- Pro Natura: Urs Leugger-Eggimann, 079 509 35 49, urs.leugger@pronatura.ch
- BirdLife Schweiz: Werner Müller, 079 448 80 36, werner.mueller@birdlife.ch
- Gruppe Wolf Schweiz: David Gerke, 079 305 46 57, david.gerke@gruppe-wolf.ch
- WWF Schweiz: Gabor von Bethlenfalvy, 076 552 18 09, gabor.vonbethlenfalvy@wwf.ch