Medienmitteilung von BirdLife Schweiz vom 19.6.2024
Ob Vögel, Fische oder Libellen: Im Schilfgürtel an Seen und Teichen und in Flachwasserzonen leben zahlreiche Tierarten und ziehen dort teils ihre Jungen auf. Diese Arten sind heute besonders stark gefährdet. BirdLife Schweiz fordert deshalb die Kantone auf, bei Biotopen von nationaler Bedeutung an Seen konsequent Seeschutzzonen auszuscheiden und diese mit Bojen zu markieren. Damit kann der Konflikt Mensch-Natur an den Seen deutlich entschärft werden. Weiter bittet BirdLife alle WassersportlerInnen, einige wenige Regeln zu beachten.
Endlich sind wärmere Tage in Sicht, die man auch auf und am Wasser geniessen kann. Unsere Seen sind im Sommer beliebte Ausflugsziele. Gleichzeitig wurden in der Schweiz viele naturnahe Ufer von Gewässern verbaut; Feuchtgebiete wurden entwässert und zerstört. Sie sind besonders bedrohte Lebensräume und weisen hohe Zahlen von gefährdeten Pflanzen- und Tierarten auf. Die noch verbliebenen Schilfgürtel und Flachwasserzonen bilden die Kinderstuben von Vögeln, Fischen und Libellen. Damit die Aufzucht der Jungtiere gelingt, sollen diese Flächen möglichst nicht durch Menschen gestört werden.
Bei Mooren und Auen von nationaler Bedeutung oder bei Wasser- und Zugvogelreservaten wären die Kantone verpflichtet, ausreichende Seeuferschutzzonen auszuscheiden. Bei Mooren sollte dies seit 1997 umgesetzt sein, die Auenverordnung besteht seit 1992. Einige Kantone haben ihre Aufgaben gemacht, doch sind die Seeuferschutzzonen oft nicht durch Bojen markiert, so dass niemand weiss, dass man dort Abstand halten sollte. Andere Kantone sind ihren Pflichten zur Ausscheidung von Schutzzonen noch nicht nachgekommen. BirdLife Schweiz fordert die Kantone auf, zum Wohle von Mensch und Natur ihre langjährigen Pendenzen endlich abzutragen. Seeuferschutzzonen nehmen in der Regel wenige Prozent der Seefläche ein, der Rest ist für die Erholungssuchenden frei zugänglich.
Viele Erholungsuchende respektieren die Seeuferschutzzonen. Regelmässig werden diese minimalen Schutzflächen jedoch noch von ankernden Booten, Gummiboot-SportlerInnen oder Stand-UP-Paddlern torpediert. Dies geschieht wohl oftmals nicht in böser Absicht, sondern mangels Wissen. Hier bittet BirdLife Schweiz um Rücksichtnahme. Wenn man nicht sicher ist, ob eine Schilf- oder Flachwasser-Zone geschützt ist, ist es auf alle Fälle ratsam, einen Abstand von mindestens 100 Metern einzuhalten. Dies erlaubt es Vögeln, Nahrung für ihre Jungen zu suchen; Jungfische und Libellenlarven können sich ungestört in Flachwasserzonen aufhalten.
BirdLife Schweiz dankt allen, die sich der Biodiversität gegenüber respektvoll verhalten.
Die wichtigsten Regeln beim Wassersport
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BirdLife Schweiz: gemeinsam für die Biodiversität – lokal bis weltweitBirdLife Schweiz engagiert sich mit viel Herzblut und Fachkenntnis für die Natur. Gemeinsam mit unseren 69'000 Mitgliedern, 430 lokalen Sektionen in den Gemeinden und 19 Kantonalverbänden packen wir auf allen Ebenen für die Biodiversität an. Mit weiteren BirdLife-Organisationen aus 120 Ländern bilden wir das grösste Naturschutz-Netzwerk der Welt: BirdLife International – in der Gemeinde verwurzelt, weltweit wirksam. BirdLife fördert gefährdete Arten wie Steinkauz oder Eisvogel sowie ihre Lebensräume und kämpft für bessere politische Rahmenbedingungen. Mit den BirdLife-Naturzentren, vielfältigen BirdLife-Kursen und -Publikationen machen wir die Natur hautnah erlebbar und begeistern für ihren Schutz. Schlägt auch Ihr Herz für die Natur und die Vogelwelt? Werden Sie Teil des engagierten BirdLife-Netzwerks: www.birdlife.chbirdlife.ch BirdLife Schweiz dankt für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung. |
Bilder
Im Schilfgürtel der Seen und Teiche halten sich viele teils seltene Tiere auf, so auch die Zwergdommel, die hier ihr Nest anlegt. Foto: Michael Gerber Das Bild darf nur im Zusammenhang mit dieser Medienmitteilung und unter korrekter Angabe des Fotografen verwendet werden. |
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Auskünfte
Stefan Bachmann, Medienverantwortlicher, stefan.bachmann@birdlife.ch, 078 740 50 51