Medienmitteilung von BirdLife Schweiz, Pro Natura, Schweizer Heimatschutz und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz vom 3.12.2019
Der Nationalrat hat heute entschieden, auf die aktuelle Vorlage für die zweite Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes (RPG2) nicht einzutreten. Für die Umweltorganisationen löst der Entwurf des Bundesrates das Problem des Bauens ausserhalb der Bauzonen nicht. Es braucht rasch eine neue Vorlage, ausgehend von den Forderungen der Landschaftsinitiative.
Die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen wächst in der Schweiz weiterhin in alarmierendem Tempo. Jedes Jahr kommen rund 2000 neue Gebäude hinzu, insbesondere grosse Agrar- und Industriehallen. Gleichzeitig werden nicht mehr gebrauchte landwirtschaftliche Gebäude zu Spekulationsobjekten. Das Problem des Bauens ausserhalb der Bauzonen muss so rasch wie möglich gelöst werden, eine Gesetzesrevision ist darum dringend.
Die aktuelle Vorlage des Bundesrates wird aber leider den aktuellen Trend nicht stoppen können. Die Ziele der Revision sind unterstützenswert, aber die vorgeschlagenen Instrumente taugen nicht. Noch immer sind viel zu viele Ausnahmen im Gesetz vorgesehen, die auch ausserhalb der Bauzonen die Erteilung von Baubewilligungen ermöglichen, etwa für Gemüseverarbeitungs- oder Verpackungshallen. Darüber hinaus erhalten die Kantone zu viel Handlungsspielraum für noch mehr Ausnahmebewilligungen. In der Folge würden weiterhin fruchtbare Böden und noch mehr wertvolle Naturflächen verschwinden.
Klare Forderungen erhebt demgegenüber die Landschaftsinitiative, welche im vergangenen März von den Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen Pro Natura, BirdLife Schweiz, der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und dem Schweizer Heimatschutz lanciert wurde und demnächst eingereicht wird.
Sie zeigt auf, in welche Richtung die Revision gehen muss: Der raumplanerische Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet muss von Bund und Kantonen gewährleistet werden, die Bautätigkeit im Nichtbaugebiet muss klar begrenzt werden. Die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen und die von ihnen beanspruchte Fläche dürfen nicht mehr zunehmen. Zweckänderungen von Bauten zu landwirtschaftsfremden gewerblichen Zwecken sollen nicht mehr zulässig sein.
Mit seinem heutigen Nichteintretensentscheid reicht der Nationalrat das Geschäft nun erst einmal an den Ständerat weiter. Für die Umweltorganisationen bleibt klar: eine neue Revision muss sich an den Forderungen der Landschaftsinitiative orientieren.
Weitere Auskünfte
- Elena Strozzi, 079 555 33 79, Verantwortliche Raumplanungspolitik bei Pro Natura
- Dr. Urs Leugger-Eggimann, Tel. 079 509 35 49, Zentralsekretär Pro Natura, Präsident Trägerverein
- Werner Müller, Tel. 079 448 80 36, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, Vorstandsmitglied Trägerverein
- Stefan Kunz, Geschäftsführer Schweizer Heimatschutz, Tel. 079 631 34 67
- Raimund Rodewald, Tel. 031 377 00 77, Geschäftsleiter Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Vorstandsmitglied Trägerverein