Medienmitteilung vom 22.3.2017 von BirdLife Schweiz
Das Bezirksgericht Bülach hat heute einen Taubenzüchter verurteilt, der eine Taube mit Gift präpariert hatte, um damit einen seltenen, geschützten Wanderfalken oder einen anderen Greifvogel zu töten. Dies ist der zweite Fall einer durchgeführten oder geplanten vorsätzlichen Greifvogelvergiftung durch Taubenzüchter, der geahndet wird. BirdLife Schweiz hofft, dass diese Verurteilungen potenzielle weitere Täter abschrecken werden. Der Naturschutzverband verfolgt die Situation in der ganzen Schweiz weiterhin genau.
Zürich. Das Bestreichen einer lebenden Taube mit Gift, um sie als Köder zu verwenden, und das Aussperren aus dem Taubenschlag, damit sie auch wirklich von einem Greifvogel erwischt wird, ist nach mehreren Gesetzen verboten. Die Staatsanwältin verlangte für diese Delikte des Taubenhalters eine bedingte Freiheitstrafe von elf Monaten und eine Busse von 1500 Franken. Ausserdem soll er die Untersuchungskosten von 8000 Franken zahlen. Das Gericht sprach den Angeklagten heute schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von Fr. 9000.– und einer Busse von Fr. 1500.– sowie zur Übernahme der Gerichts- und Untersuchungskosten.
Dies ist bereits die zweite Verurteilung eines Taubenzüchters, nachdem das Bezirksgericht Dielsdorf letztes Jahr einen Züchter zu 11 Monaten bedingt und 4000 Franken Busse verurteilt hatte. Dieser hatte im Herbst 2015 mit einer mit Gift bestrichenen Taube einen Habicht getötet. Es war sein erklärtes Ziel, Greifvögel wie Wanderfalke und Habicht zu dezimieren, damit diese keine seiner hochgezüchteten Tauben fressen. Der Wanderfalke ist in der Schweiz mit bloss 300 bis 400 Paaren sehr selten; vermutlich aufgrund der Vergiftungen blieben in den letzten Jahren in mehreren Städten traditionelle Brutplätze verwaist.
BirdLife Schweiz ist froh, dass zwei Fälle von gelungener oder versuchter Greifvogelvergiftung vor Gericht geahndet wurden. Denn es handelt sich nicht um Einzelfälle. Berühmt geworden ist ein Fall von 2011, als ein Wanderfalke an einer vergifteten Taube vor laufender Webcam in der Stadt Zürich qualvoll starb. In den letzten zwei Jahren sind neben dem heute vor Gericht verhandelten Fall weitere sichere oder vermutete Vergiftungsfälle bekannt geworden. „Die Dunkelziffer dürfte aber gross sein“, sagt Werner Müller, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz. „Denn es ist sehr schwierig, vergiftete Greifvögel in der Natur zu finden.“
BirdLife Schweiz hofft, dass mit diesen Gerichtsurteilen allen Taubenzüchtern in der Schweiz klar wird, dass das Vergiften von Greifvögeln nicht toleriert wird, und hofft, dass das illegale Tun sofort aufhört. BirdLife Schweiz verfolgt die Situation unterdessen in vielen Gegenden der Schweiz sehr genau und wird nicht davor zurückschrecken, neue Vergiftungsfälle vor Gericht zu bringen.
BirdLife Schweiz BirdLife Schweiz hat 63'000 Mitglieder und ist der Dachverband von 20 Kantonalverbänden und 450 lokalen Natur- und Vogelschutzvereinen. Er setzt sich als vielseitiger Naturschutzverband für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität ein, insbesondere auch für die Vögel und ihre Lebensräume. Er führt Projekte zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume in der Schweiz und weltweit durch. Ebenso engagiert er sich in der Ausbildung und in der Motivation einer breiten Bevölkerung für den Naturschutz, unter anderem mit seiner Zeitschrift Ornis und den beiden Naturschutzzentren in La Sauge am Neuenburgersee und im Neeracherried im Kanton Zürich.
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Weitere Informationen
Details zu den bisherigen Recherchen finden Sie unter www.birdlife.ch/wanderfalke
Weitere Auskünfte
Werner Müller, Geschäftsführer, Tel. 044 457 70 20, N 079 448 80 36
Bild
Wanderfalken sind in der Schweiz selten und streng geschützt. Foto: Mathias Schäf Das Bild darf nur in Zusammenhang mit dieser Medienmitteilung und unter korrekter Angabe des Fotografen verwendet werden! |