Mediencommuniqué von BirdLife Schweiz vom 21.05.2017
Zusammen mit allen anderen Umweltorganisationen hat BirdLife Schweiz JA gesagt zum Energiegesetz. Der Naturschutzverband ist erfreut über die Zustimmung der Schweizer Stimmbevölkerung zur Neuausrichtung der schweizerischen Energiepolitik. Sowohl die Befürworter als auch die Gegner sind nun aber in der Pflicht, die energiepolitische Weichenstellung ohne Gefährdung von prioritären Arten, Lebensräumen und Landschaften umzusetzen.
Das Ja zum Energiegesetz soll erreichen, Energie zu sparen und einheimisch und erneuerbar zu produzieren. Gleichzeitig darf der Energiehunger der Schweiz nicht zur Ausrottung gefährdeter und prioritärer Arten und zur Zerstörung naturnaher Lebensräume und Landschaften führen.
Bundesrat und Verwaltung sind nun gefordert, die Vorgaben des Energiegesetzes so umzusetzen, dass die Natur- und Landschaftsschutzgesetzgebung respektiert wird. Die Schwellenwerte für die nationale Bedeutung von Anlagen erneuerbarer Energien müssen fachgerecht festgelegt werden. Das heisst, dass es nicht sein kann, dass bereits kleine Wasserkraftwerke und zwei bis drei Windanlagen durch einen Verordnungsbeschluss nationale Bedeutung erlangen können, die ihnen normalerweise nie zukommen würde. Das Parlament hat im Energiegesetz den Bau neuer Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelreservaten verboten. „Dieses Verbot ist einzuhalten und nicht in der Verordnung mit einem Trick zu umgehen“, betont Werner Müller, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz.
Die Gegner des Energiegesetzes haben in der Kampagne dargelegt, wie sehr sie sich um Natur und Landschaft in der Schweiz sorgen. Werner Müller freut sich über diese Schützenhilfe: „Diese Sorgen können sie nun in den nächsten Monaten und Jahren mit ihrem Abstimmungsverhalten im Parlament unter Beweis stellen, wenn es gilt, die Natur, Biodiversität und Landschaft unseres Landes endlich wirksam zu schützen.“
Rückfragen
Werner Müller. Geschäftsführer BirdLife Schweiz, 079 448 80 36