Medienmitteilung von BirdLife Schweiz vom 5.7.2023
Am 30. Juni stellte der Kanton Waadt seine neue Jagdverordnung für den Zeitraum 2023-2024 vor. Obwohl sie einige Verbesserungen enthält, verfehlt sie dennoch ihr Ziel – denn einem Vogel gewährt sie nicht den notwendigen Schutz: der bedrohten Waldschnepfe.
Die Jagd in der Schweiz und im Kanton Waadt ist zwar nicht die Hauptursache für den Tod gefährdeter Vogel- und Säugetierarten. Der Mangel an Lebensräumen und deren Verschlechterung, Störungen und teils die Klimaerwärmung sind die Schlüsselfaktoren. Die Fortsetzung der Hobbyjagd auf bedrohte Arten ist heute jedoch völlig anachronistisch. "Es ist ein bisschen so, als würde man Alkohol am Steuer nicht verbieten, weil diese Ursache nicht an erster Stelle der Zahl der Verkehrstoten steht", vergleicht François Turrian, stellvertretender Geschäftsführer von BirdLife Schweiz.
In diesem Sinne verfehlt das neue Jagdreglement des Kantons Waadt, das am 30. Juni vorgestellt wurde, teilweise sein Ziel. Zwar wurden Verbesserungen vorgenommen (Streichung des Birkhuhns und des Schneehasen aus dem Jagdplan), aber die Jagd auf Feldhasen und vor allem auf Schnepfen wird auch in der nächsten Saison möglich sein.
Für BirdLife gilt ein einfacher Grundsatz: Ein bedrohter Vogel oder ein bedrohtes Säugetier sollten nicht mehr gejagt werden. Diese ethische Leitlinie hat den Vorteil, dass sie von der Bevölkerung leicht verstanden wird und auf etablierten Grundlagen beruht: den Roten Listen der national bedrohten Arten, die regelmässig aktualisiert werden. Bei gefährdeten Arten oder solchen, die auf der Vorwarnliste stehen, verstärkt der Abschuss die Gefahr des Aussterbens. Dies gilt insbesondere für die Waldschnepfe, deren letzte Brutpopulationen in der Schweiz unter Druck stehen und die noch in sieben Kantonen abgeschossen wird. Eine Bundesstudie hat bestätigt, dass die Vögel der Brutpopulation noch lange nach Beginn der Jagderöffnung an ihren Nistplätzen verbleiben.
BirdLife fordert diese Anpassung auch auf Bundesebene. Bei der nächsten Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) müssen diese Anomalien korrigiert werden, damit die Kantone nicht unkoordiniert Massnahmen ergreifen müssen.
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Auskünfte
François Turrian, directeur romand de BirdLife Suisse, tél. 079 318 77 75, francois.turrian@birdlife.ch