© iStock

Neue Jagd-Verordnung: Biber-Abschüsse und Abbau des Herdenschutzes

Der Bundesrat hat im Dezember die neue Jagdverordnung in Kraft gesetzt, die auch den Umgang mit Biber und Wolf neu regelt. So finden sich im erläuternden Bericht umfangreiche Ausführungen zu Biber-Abschüssen. Für BirdLife Schweiz ist dies stossend: Abschüsse von Bibern sind unnötig, da die Kantone bei Konflikten auf bewährte Lösungen zurückgreifen können. BirdLife hat daher mit Unterstützung anderer Organisationen eine Petition gegen Biber-Abschüsse lanciert und innert fünf Wochen über 25 000 Unterschriften gesammelt. Die Petition wird bald den Kantonen übergeben.

Bezüglich Wolf hat der Bundesrat im Vergleich zur alten Version nicht viel geändert. Immerhin ist jetzt klar, dass auch Teilregulierungen (Abschuss eines Teils der Jungtiere eines Rudels) nur dann zugelassen sind, wenn ein Schaden droht. Entnahmen von ganzen Rudeln haben die Ausnahme zu bleiben. Neu ist auch festgehalten, dass die Kantone bei ihren Entscheiden die positive Wirkung des Wolfs auf den Wald berücksichtigen müssen. Das waren alles Forderungen von BirdLife Schweiz. Hingegen behält der Bund den fachlich völlig unhaltbaren «Mindestbestand» von zwölf Rudeln bei und baut den Herdenschutz massiv ab.

Positiv sind der Schutz der Wildtierkorridore und das weitgehende Verbot von Bleimunition. Dank der Ablehnung des neuen Jagdgesetzes in der Abstimmung von 2020 bleibt einiges Wichtiges erhalten: Insbesondere bleiben alle damals für die Abschussliste vorgesehenen Arten wie Luchs oder Graureiher gut geschützt. Und der Wolfsbestand, der sich in den letzten Jahren gut entwickelt hat, darf durch die Regulierung nicht gefährdet werden. Entscheidend ist nun, dass die Kantone ihre überbordende Umsetzung mit Abschüssen von geschützten (Nationalpark-)Wölfen und Luchsen sofort zurückfahren.