Rekurs von SVS und Pro Natura gutgeheissen: Bundesgericht hebt Abschussbewilligung für Graureiher auf

Medienmitteilung von Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und Pro Natura vom 12. November 2009

Das Bundesgericht stoppt die massiven Abschüsse von Graureihern an Fischzuchtanlagen im Kanton Freiburg. In seiner Begründung bestätigt es die Sichtweise der Naturschutzorganisationen Schweizer Vogelschutz SVS/ BirdLife Schweiz und Pro Natura: Geschützte Arten wie der Graureiher dürfen nur in Ausnahmefällen geschossen werden. Beide Organisationen stellen mit Befriedigung fest, dass mit diesem höchstinstanzlichen Urteil der Artenschutz nicht mehr einfach unterlaufen werden kann.
 
„Das Urteil des Bundesgerichts bestätigt, dass ein Kanton nicht leichtfertig geschützte Arten schiessen lassen darf. Dies ist eine ausgezeichnete Nachricht für den Schutz wildlebender Tiere“, sagt François Turrian, stellvertretender Geschäftsführer des SVS. Die Freiburger Fischzuchtbetreiber dürfen von nun an nicht mehr einfach auf Vögel schiessen, die sich ihren Anlangen nähern. Das eidgenössische Jagdgesetz (siehe Kasten) hält fest, dass bei geschützten Arten nur gezielt einzelne Individuen getötet werden dürfen, wenn sie erheblichen Schaden anrichten. Die Praxis im Kanton Freiburg ging aber weit über diesen Rahmen hinaus. Jedes Jahr wurden mehr geschützte Vögel getötet, als im ganzen Kanton überhaupt aufgezogen wurden.

Schaden vermeiden statt töten
„Einzig spezialisierte, bekannte Einzelvögel, die grossen Schaden anrichten, dürfen getötet werden. Nach diesem Bundesgerichtsurteil können die Kantone die Gesetzesbestimmungen nicht mehr weit auslegen und nach eigenem Gutdünken geschützte Tierarten eliminieren“, freut sich Mirjam Ballmer, verantwortlich für den Artenschutz bei Pro Natura. Der SVS und Pro Natura rufen gemeinsam in Erinnerung, dass mögliche durch Wildtiere verursachte Schäden, vor allem durch vorbeugende Massnahmen zu vermeiden sind.

Im Februar 2007 hatte das Freiburger Amt für Wald, Wild und Fischerei eine Graureiher-Abschusserlaubnis für drei Fischzüchter erteilt. Schon vorher waren Graureiher abgeschossen worden. In 10 Jahren waren es  rund 1'400 Vögel, pro Jahr im Schnitt 126 Graureiher.

Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und Pro Natura hatten auch im Namen von Nos Oiseaux und dem Cercle ornithologique de Fribourg zuerst bei der Amtsdirektion eine Beschwerde und dann beim Kantonsgericht einen Rekurs eingereicht. Da das Kantonsgericht diesen ablehnte, zogen die Naturschutzorganisationen den Rekurs ans Bundesgericht weiter. Nun hat das Bundesgericht – einstimmig – bestätigt, dass der Kanton Freiburg gegen den Grundgedanken des Jagdgesetzes verstiess.