Revision des Jagdgesetzes: Artenschutz in Gefahr

Medienmitteilung von Pro Natura, BirdLife Schweiz und WWF Schweiz vom 25.11.2016 zur Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes

Pro Natura, BirdLife Schweiz und der WWF Schweiz lehnen die am 30. November 2016 ablaufende Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes in dieser Form dezidiert ab. Sie regelt nicht nur die durch die Motion Engler vom Parlament in Auftrag gegebene Wolfsregulation auf ungenügende Weise. Sie würde auch den Schutz weiterer geschützter Arten stark schwächen. Es droht ein massiver Rückschritt im Artenschutz.

Die Motion von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) für ein Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung hat dem Bundesrat den Auftrag für eine Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes gegeben. Neu sollten darin Möglichkeiten geschaffen werden, den Wolfsbestand zu regulieren, um ein konfliktärmeres Zusammenleben zu ermöglichen. «Regulieren» ist dabei die schönfärberische Umschreibung von Dezimierung durch Tötung. Erfahrungen im Ausland zeigen deutlich, dass die Bestandesdezimierung weder zu weniger Konflikten noch zu mehr Akzeptanz gegenüber dem Wolf führt – Konflikte nahmen sogar oft zu. Für Pro Natura, BirdLife und den WWF Schweiz ist klar, dass als Grundvoraussetzung für jegliche Dezimierung ein überlebensfähiger Wolfsbestand vorhanden sein muss. Gegen den Abschuss von tatsächlich problemstiftenden Wolfsindividuen stellen sich die Organisationen jedoch nicht.

Bedingungen nicht erfüllt

Der Vorschlag zur Revision des Jagdgesetzes erfüllt diese Bedingung aber in keiner Weise. Die neue Regelung für Dezimierungsabschüsse von Wölfen gibt zwar vor, dass der Bestand nicht gefährdet werden darf. Diese Formulierung ist jedoch eine Farce, da man nach Inkrafttreten dieser Revision bereits mit aktuell drei Rudeln den Bestand dezimieren dürfte. Und dies sogar ohne dass bereits ein Schaden eingetreten ist. Unter diesen Voraussetzungen ist das langfristige Überleben der Wölfe in der Schweiz nicht gesichert.

Nicht nur der Wolf betroffen

Der Gesetzesentwurf geht zudem weit über den Auftrag des Parlaments hinaus, da er in den Ausführungsbestimmungen viele weitere geschützte Arten nennt, die in Zukunft «reguliert» werden sollen. Was einer Interessensgruppe in die Quere kommt, soll dezimiert werden können. Solche Abschussregime sind weder fachlich begründbar noch zielführend. Beim Biber beispielsweise können Konflikte mit Abschüssen kaum gelöst werden, da Reviere schnell wieder von neuen Tieren besetzt werden. Beim Luchs sind der Bestand und die genetische Basis so klein, dass die akute Gefahr einer Wiederausrottung bestehen würde.

Es droht eine «Abschussspirale»

Eine zusätzliche massive Verschlechterung bringt die Verschiebung der abschliessenden Bewilligungskompetenz für Regulationseingriffe vom Bund zu den Kantonen. Ein gegenseitiges Hochschaukeln durch abschussfreudige Kantonsregierungen wäre zu befürchten. Damit könnte der Bund seinem verfassungsmässigen Artenschutzauftrag nicht mehr nachkommen.

Die Umweltverbände lehnen die Revision des Jagdgesetzes in dieser naturfeindlichen, auf Abschüsse fokussierten Form deshalb ab. Sie erwarten von Bundesrat und Parlament eine deutlich naturfreundlichere, fachlich fundiertere Vorlage, die einer modernen Gesellschaft angemessen ist.
     


Weitere Auskünfte

  • Mirjam Ballmer, Pro Natura, Projektleiterin Naturschutzpolitik, Tel. 079 416 65 94, mirjam.ballmer@pronatura.ch
  • Roland Schuler, Pro Natura, Medienverantwortlicher, Tel. 079 826 69 47, roland.schuler@pronatura.ch
  • Gabor von Bethlenfalvy, Verantwortlicher Grossraubtiere, Tel. 076 552 18 09, gabor.vonbethlenfalvy@wwf.ch
  • Martina Lippuner, Corporate Communications WWF Schweiz, Tel. 044 297 23 14, martina.lippuner@wwf.ch
  • Werner Müller, Geschäftsleiter BirdLife Schweiz, Tel. 079 448 80 36, werner.mueller@birdlife.ch