Medienmitteilung vom 1.10.2020
Am 22. September 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen den Rekurs von BirdLife Schweiz betreffend dem international bedeutenden Wasservogelreservat Stein am Rhein gutgeheissen. Bereits im Juni hatte das Thurgauer Verwaltungsgericht gleich entschieden. Jener Entscheid hat unterdessen Rechtskraft erlangt, da der Kanton Thurgau das Urteil nicht an das Bundesgericht weitergezogen hat. Es ist BirdLife Schweiz wichtig, dass beide Urteile auf Grund der Fakten beurteilt werden. Diese sind im Folgenden dargestellt.
Sollten Sie am Entscheid des Regierungsrats interessiert sein, wenden Sie sich bitte an svs@birdlife.ch.
- BirdLife Schweiz hat in diesem Fall Rekurs gemacht, um die starke Entwertung des international bedeutenden Wasservogelreservats von Stein am Rhein zu verhindern. Das Reservat des Bundes wird durch Störungen massiv beeinträchtigt. Die Bestände der Wasservögel aus weiten Teilen Europas, für deren Winterlebensraum das international bedeutende Wasservogelreservat geschaffen wurde, haben entsprechend stark abgenommen. Die Abschüsse von Kormoranen sind nur eine dieser Störungen, aber um diese geht es jetzt in diesem Verfahren.
- In der Schweiz werden jährlich über 1000 Kormorane abgeschossen. BirdLife Schweiz wehrt sich nicht dagegen. Wenn hingegen Kormoranabschüsse in international bedeutenden Wasservogelreservaten zu einer Entwertung führen, dann muss ihre Rechtmässigkeit beurteilt werden. Der Schaffhauser Regierungsrat und das Thurgauer Verwaltungsgericht haben nicht den Schutz des Kormorans höher gewichtet als den Schutz der Äsche, sondern die Erhaltung des international bedeutenden Wasservogelreservats gewichtet.
- Wenn in einem international bedeutenden Wasservogelreservat Eingriffe gegen Wasservögel wie den Kormoran gemacht werden, dürfen diese das Schutzziel des Reservates nicht beeinträchtigen und müssen zugleich wirksam sein zum Schutz der Äschen. Der Schaffhauser Regierungsrat und das Thurgauer Verwaltungsgericht haben festgestellt, dass die Abschüsse mit hoher Wahrscheinlichkeit einer der Faktoren sind, die das Gebiet entwerten und dass die Wirksamkeit des Abschusses von Kormoranen für die Äschen nicht ausreichend erwiesen ist. Deshalb haben sie die Abschussverfügung aufgehoben.
- BirdLife Schweiz setzt sich für die ganze Biodiversität ein und hat selber im Gerichtsverfahren beantragt, dass die aufschiebende Wirkung seines Rekurses aufgehoben wird. Entsprechend haben der Thurgauer Regierungsrat und das Thurgauer Verwaltungsgericht gehandelt: Im letzten Winter konnten die Abschüsse noch getätigt werden. Das zeigt, dass es BirdLife Schweiz nicht um den Schutz des Kormorans geht, sondern darum, endlich die Probleme anzugehen, die zur Entwertung des international bedeutenden Wasservogelreservats geführt haben.
- BirdLife Schweiz hat den Kantonen Thurgau und Schaffhausen mehrfach vorgeschlagen, die Probleme des international bedeutenden Wasservogelreservats gemeinsam und inklusive Fischereiverbände anzugehen. BirdLife Schweiz hat dabei sogar anerboten, das Gerichtsverfahren zu sistieren, bis die Möglichkeiten zur Verbesserung des Wasservogelreservats intern eingehend diskutiert sind. Dazu gab es eine Sitzung am 26.2.2020 zwischen den Kantonen TG und SH und BirdLife Schweiz in Frauenfeld. BirdLife Schweiz hat seither von den Kantonen nichts mehr gehört.
Auskunft
Werner Müller, werner.mueller@birdlife.ch, 079 448 80 36