Wasserkraftwerke dürfen nicht aus der Pflicht entlassen werden

Medienmitteilung vom 14.2. von Pro Natura, AquaViva, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz, Schweizerischer Fischerei-Verband

Vernehmlassung Änderung Wasserrechtsgesetz (Parlamentarische Initiative Rösti)

Bestehende Wasserkraftwerke sollen ihre Eingriffe in schutzwürdige Lebensräume künftig nicht mehr ersetzen müssen. Dies verlangt eine Parlamentarische Initiative von Nationalrat Albert Rösti. Pro Natura, Aqua Viva, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und der Schweizerische Fischerei-Verband lehnen diesen Vorschlag zur  Änderung des Wasserkraftgesetzes entschieden ab. Sie fordern, dass Kraftwerksbetreiber endlich ihre Pflichten zum Schutz von Natur und Landschaft erfüllen – und damit auch die angerichteten ökologischen Schäden kompensieren.

Die Wasserkraft versorgt uns mit Energie, zerstört aber auch viel Natur: Flussbetten sind verbaut und ausgetrocknet, Bauwerke unterbrechen die Wanderrouten vieler Fische. Wertvolle Lebensräume wie Auen und Moorlandschaften sind überbaut und geflutet. Um diese massiven Schäden an Natur und Landschaft zu reduzieren, nehmen verschiedene Gesetze die Wasserkraft in die Pflicht: Zerstörte Lebensräume müssten durch Renaturierungen «ersetzt», minimale Restwassermengen abgegeben werden. Die Umsetzung dieser Vorgaben stockt jedoch seit Jahrzehnten.

«Anstatt endlich die Umsetzung längst fälliger Massnahmen zu forcieren, soll die Wasserkraft jetzt sogar noch stärker aus ihrer ökologischen Verantwortung entlassen werden»,  sagt Antonia Eisenhut von Aqua Viva. Die von Nationalrat Albert Rösti, Präsident des Wasserwirtschaftsverbandes, angestossene Gesetzesänderung sieht nämlich vor, dass bei der Erneuerung der Wasserkraftkonzessionen die ökologischen Ersatzmassnahmen anhand des heutigen –  also schon beeinträchtigten – Zustands der Gewässer bemessen werden sollen. Schäden an der Natur, die mit der erstmaligen Konzessionsvergabe ausdrücklich nur für eine beschränkte Zeit gestattet waren, würden damit ohne angemessenen Ersatz auf Dauer bestehen bleiben.

«Das im Umweltrecht geltende Verursacherprinzip würde mit einer solchen Gesetzesänderung komplett aus den Angeln gehoben – der schlechte Zustand der Gewässer auf weitere Jahrzehnte hinaus zementiert », so Michael Casanova von Pro Natura. Die Umweltverbände lehnen die Gesetzesrevision daher kategorisch ab. «Nur wenn auch die Wasserkraftbetreiber endlich ihren Beitrag zu wirkungsvollen Aufwertungsmassnahmen leisten, kann der fortschreitende Verlust der Biodiversität in und an den Gewässern aufgehalten werden», so Julia Brändle von WWF Schweiz.
 


Weitere Informationen

 


Kontakte

  • Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutz und Energiepolitik, Pro Natura, Tel. 061 317 92 29, michael.casanova@pronatura.ch
  • Antonia Eisenhut, Geschäftsführerin Aqua Viva, Tel. 076 477 96 03, antonia.eisenhut@aquaviva.ch
  • Julia Brändle, Projektleiterin aquatische Biodiversität, WWF Schweiz, Tel. 076 552 18 08, Julia.Braendle@wwf.ch
  • Philipp Sicher, Geschäftsführer Schweizerischer Fischerei-Verband, Tel. 079 218 59 21, p.sicher@sfv-fsp.ch
  • Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, Tel. 079 448 80 36, werner.mueller@birdlife.ch