Weiterhin keine sofortigen Eingriffe gegen den Kormoran im Naturschutzgebiet Fanel, Neuenburgersee

Medienmitteilung des Schweizer Vogelschutzes SVS/BirdLife Schweiz vom 21. April 2010

Das BAFU hat heute Nachmittag bereits zum zweiten Mal nach dem 8. April 2010 eine Medienmitteilung verbreitet, wonach ab sofort Eingriffe im Naturschutzgebiet Fanel gegen den Kormoran möglich seien. Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz teilt dazu mit, dass das Bundesverwaltungsgericht am 7. April 2010 im Verfahren des SVS/BirdLife Schweiz die aufschiebende Wirkung vollumfänglich wieder hergestellt hat mit der Bedingung, dass vor dem Ende der Rekursfrist Anfang nächster Woche Rekurs eingereicht wird. Dieser Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin gültig.

Der vom BAFU erwähnte Entscheid betrifft ein anderes Verfahren, an welchem der SVS/BirdLife Schweiz nicht beteiligt ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat denn auch seinen Entscheid vom 7. April 2010 im Verfahren des SVS/BirdLife Schweiz nicht revidiert.

Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz wird den Medien Anfang nächster Woche mitteilen, ob er gegen die Bewilligung zu Eingriffen gegen den Kormoran im international bedeutenden Wasservogelreservat Fanel am Neuenburgersee Beschwerde einlegt.

Es geht insbesondere darum, dass Probleme der Berufsfischer am Neuenburgersee nur zu einem geringen Teil mit der Kormorankolonie am Fanel im Zusammenhang stehen. Gerade bei Eingriffen in einem Naturschutzgebiet von internationaler Bedeutung müsste zweifelsfrei erwiesen sein, dass die Kolonie wirklich untragbare Schäden verursacht.