Medienmitteilung vom 24.11.2021
Heute hat das Bundesgericht über den Windpark auf dem Grenchenberg entschieden. Da die sechs Windanlagen grosse Naturwerte beeinträchtigen, hatte BirdLife Schweiz das Projekt mit einer Beschwerde auf seine Rechtmässigkeit überprüfen lassen. Das Bundesgericht kam nun zum Schluss, dass der Windpark verkleinert werden muss, weil Brutplätze gefährdeter Vogelarten bedroht werden. Zudem müssen zusätzliche Massnahmen zur Vermeidung von Kollisionsopfern ergriffen werden.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hatte in seinem Urteil von 2018 den ganzen Windpark noch ohne Einschränkungen durchgewunken. Das Urteil des Bundesgerichts bestätigt nun, dass der Windpark in seiner geplanten und bewilligten Form nicht rechtskonform ist.
BirdLife Schweiz betont, dass der Klimawandel und die Biodiversitätskrise zwei gleichermassen existentielle Krisen sind. Die eine kann nicht auf Kosten der anderen gelöst werden. Die internationalen wissenschaftlichen Gremien – IPCC für das Klima und IPBES für die Biodiversität – haben klar zum Ausdruck gebracht, dass die beiden Krisen nur gemeinsam gelöst werden können. Die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz betont in ihrem Faktenblatt «Klimawandel und Biodiversitätskrise gemeinsam angehen» vom August 2021, dass es wichtig ist, die beiden integral anzugehen und Massnahmen besonders umsichtig umzusetzen, damit sie die jeweils andere Krise nicht noch verschärfen.
BirdLife Schweiz unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien. Windpärke müssen aber die Naturschutzvorschriften ebenso einhalten wie andere Anlagen. Eine naturverträgliche Energiewende und Dekarbonisierung sind möglich. Hierzu braucht es Sparsamkeit beim Verbrauch von Energie, Energieeffizienz, einen geeigneten Strommix und eine konsequente Berücksichtigung der Biodiversität bei der Planung. Das grösste Potenzial liegt in der Photovoltaik auf bereits versiegelten Flächen. Entgegen der landläufigen Meinung kann die Photovoltaik heute auch substanzielle Mengen Winterstrom liefern. Gemäss Szenarien des BFE ist die heikelste Phase betreffend Energieknappheit zudem nicht Mitte Winter, sondern im Spätwinter und Vorfrühling, wenn die Sonne bereits wieder stärker scheint.
Die langen Verfahren sind für die Umweltorganisationen wie auch für die Bauherrschaften nicht haltbar, sondern führen zu beträchtlichen Mehraufwänden. Es braucht dringend eine viel sorgfältigere Richtplanung für Windanlagen, die die Vorkommen von gefährdeten Fledermaus- und Vogelarten ausreichend und frühzeitig dokumentiert und die Auswirkungen von Windpärken auf sie berücksichtigt. Damit könnten unnötige Aufwände auf allen Seiten vermieden werden.
Der für den Grenchenberg massgebende Richtplan stammt von 2009. Bereits damals hat BirdLife kommuniziert, dass ein Windpark an diesem Standort dem gesetzlichen Schutz der Biodiversität widersprechen dürfte.
Auskunft
Christa Glauser, stellvertretende Geschäftsführerin, Tel. 078 719 33 12
Raffael Ayé, Geschäftsführer, Tel. 076 308 66 84