Das Bundesgericht stoppt die massiven Abschüsse von Graureihern an Fischzuchtanlagen im Kanton Freiburg. In seiner Begründung bestätigt es die Sichtweise der Naturschutzorganisationen Schweizer Vogelschutz SVS/ BirdLife Schweiz und Pro Natura: Geschützte Arten wie der Graureiher dürfen nur in Ausnahmefällen geschossen werden. Beide Organisationen stellen mit Befriedigung fest, dass mit diesem höchstinstanzlichen Urteil der Artenschutz nicht mehr einfach unterlaufen werden kann.