Medienmitteilung vom 4.3.2025 von WWF Schweiz, Pro Natura und BirdLife Schweiz
Der Nationalrat will statt konkreter und für die Natur wichtiger Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen einen Ablasshandel mittels Geldzahlung ermöglichen. Weiter will er das Verbandsbeschwerderecht einschränken, aber zumindest nicht abschaffen, wie das der Ständerat wollte.
Mit dem Ablasshandel bei Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen hebelt das Parlament das Verursacherprinzip aus: Die Betreiber von Kraftwerken können sich einfach freikaufen, ohne konkreten Ersatz für die Eingriffe in die Natur leisten zu müssen. Jedes Grosskraftwerk greift in die Natur ein und verursacht Schäden. Diese als Teil des Gesamtprojekts auszugleichen – mit ganz konkreten Massnahmen für die geschädigten Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten – ist heute Sache der Kraftwerksbetreiber. Nun bricht das Parlament mit dieser seit Jahrzehnten bewährten Praxis. Dass der Nationalrat diese naturschädliche Idee aus dem Ständerat nicht vollständig gestrichen hat, ist überhaupt nicht nachvollziehbar und unterläuft die erklärten Ziele und Vereinbarungen des Runden Tischs Wasserkraft. Auch die Kantone sehen diesen Ablasshandel laut Medienberichten kritisch.
Die Hürden für das Verbandsbeschwerderecht werden bei allen Energieanlagen von nationaler Bedeutung erhöht. Neu sollen im Zweifelsfall nur noch drei Organisationen gemeinsam Beschwerde führen können. Das ist sachfremd. Immerhin bleibt es grundsätzlich möglich, bei erheblichen Zweifeln an der konkreten Ausgestaltung eines Projektes die Judikative einzuschalten. Die unabhängige Überprüfung der Rechtmässigkeit eines Projekts wird jedoch unnötigerweise erschwert.
Als nächstes ist nun der Ständerat am Zug. Die Umweltverbände erwarten, dass dieser die Vorlage korrigiert, insbesondere bei den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen.
Warum braucht es das Verbandsbeschwerderecht?Obschon die Natur selbst ja keine Stimme erheben kann, muss es möglich sein, durch ein Gericht prüfen zu lassen, ob erhebliche Eingriffe in die Natur, z.B. bei einem Energieprojekt, gesetzeskonform sind. Deshalb braucht es das Verbandsbeschwerderecht (VBR): Die Natur erhält eine Stimme. Entscheide fällen immer die Richterinnen und Richter. Die Verbandsbeschwerden werden von den Gerichten in hohem Mass gutgeheissen. So wurden in den letzten zehn Jahren in zwei von drei Fällen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbesserungen für die Natur erzielt. Das zeigt, dass das VBR ein effizientes und bewährtes Instrument im Umweltrecht ist, welches verantwortungsvoll eingesetzt wird. Das VBR wurde zudem von der Bevölkerung in einer Volksabstimmung im Jahr 2008 mit 66 Prozent der Stimmen überaus deutlich bestätigt. |
BirdLife Schweiz: gemeinsam für die Biodiversität – lokal bis weltweitBirdLife Schweiz engagiert sich mit viel Herzblut und Fachkenntnis für die Natur. Gemeinsam mit unseren 70'000 Mitgliedern, 430 lokalen Sektionen in den Gemeinden und 19 Kantonalverbänden packen wir auf allen Ebenen für die Biodiversität an. Mit weiteren BirdLife-Organisationen aus 120 Ländern bilden wir das grösste Naturschutz-Netzwerk der Welt: BirdLife International – in der Gemeinde verwurzelt, weltweit wirksam. BirdLife fördert gefährdete Arten wie Steinkauz oder Eisvogel sowie ihre Lebensräume und kämpft für bessere politische Rahmenbedingungen. Mit den BirdLife-Naturzentren, vielfältigen BirdLife-Kursen und -Publikationen machen wir die Natur hautnah erlebbar und begeistern für ihren Schutz. Schlägt auch Ihr Herz für die Natur und die Vogelwelt? Werden Sie Teil des engagierten BirdLife-Netzwerks: www.birdlife.chbirdlife.ch BirdLife Schweiz dankt für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung. |
Kontakte
- WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher, jonas.schmid@wwf.ch, 079 241 60 57
- Pro Natura: Stefan Kunz, Abteilungsleiter Politik & Internationales, stefan.kunz@pronatura.ch, 079 631 34 67
- BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, raffael.aye@birdlife.ch, 076 308 66 84