Grundsätzlich wäre ein Schutz aller Arten wünschenswert, doch ist BirdLife Schweiz nicht grundsätzlich gegen eine jagdliche Nutzung von Vogelbeständen, solange diese dadurch nicht gefährdet werden. Die Jagd wirkt vor allem durch die Entnahme von Individuen (zum Beispiel Jagd auf Birkhahn und Waldschnepfe), als direkte Störung (z.B. Jagd in Wasservogelgebieten) und als Faktor, der die Gewöhnung von Wildtieren an den Menschen verhindert und damit die Störungsproblematik verschärft. BirdLife Schweiz arbeitet mit Aufklärung und Vorstössen auf eine naturschützerisch tolerierbare Jagd hin.
Jagd- und Schutzgesetz
2020 war der Schutz der Wildtiere aufgrund der damaligen Revision des Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) stark gefährdet. Doch BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura und WWF ergriffen das Referendum – mit dem Argument, dass nach einem Nein ein ausgewogenes Gesetz geschaffen werden könne, das den Schutz wildlebender Tiere und eine pragmatische Regulierung des Wolfes beinhaltet. Das Nein in der Volksabstimmung wendete die Gefahren ab. Ende 2022 drückte der Ständerat jedoch erneut eine Revision durch. Sie ähnelt bezüglich Wolf stark derjenigen von 2020. Eine genaue Analyse zeigt jedoch, dass viele Erfolge aus dem Referendum erhalten geblieben sind. Ein neues Referendum wäre nicht zielführend gewesen.
- Neue Jagdverordnung 2024: Lebensrecht, wo Lebensraum (Ornis-Artikel vom Juni 2024, PDF)
- Analyse der Jagdgesetz-Revision 2022 (Ornis-Artikel vom Februar 2023, PDF)
- Info-Flyer (PDF)
- Die Argumente (PDF)