Wanderfalke © Hans Glader

Vergiftungen von Wanderfalken

An mehreren Orten der Schweiz haben teilweise noch unbekannte Täterschaften mehrfach Wanderfalken und andere Greifvögel vergiftet. Die Greifvögel sind geschützt, und vorsätzliche Vergiftungen entsprechen einem Offizialdelikt, das mit hohen Geldbussen oder Gefängnis bestraft werden kann. Inzwischen sind die Polizei und eine von BirdLife Schweiz koordinierte Arbeitsgruppe der Täterschaft auf der Spur.

BirdLife Schweiz protestiert gegen die Vergiftung von Wanderfalken und fordert eine rasche Aufklärung. Dank des Beitrags einer Stiftung kann BirdLife Schweiz eine Belohnung von bis zu 10'000 Franken aussetzen für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des oder der Täter führen.

Fälle sofort melden!

BirdLife Schweiz ruft alle auf, Vorfälle oder einen Verdacht sofort BirdLife Schweiz (wanderfalke@birdlife.ch) wie auch der Polizei unter Tel. 117 zu melden. Besondere Aufmerksamkeit ist nötig, wenn langjährige Brutplätze plötzlich verwaist sind. Tote Wanderfalken und Tauben sollten bis zum Eintreffen der Polizei nicht berührt werden. Wenn sie weggeräumt werden müssen, kann man die Vögel ohne Berührung in separate saubere Plastiksäcke legen. Dies einerseits zur Spurensicherung, aber auch deshalb, weil das Nervengift für Menschen, insbesondere für Kinder, lebensgefährlich sein kann. Vielen Dank.

Weitere Informationen zum Vorgehen im Verdachtsfall finden Sie in diesem Merkblatt:

 

Der Wanderfalke war der Vogel des Jahres 2018

Schauen Sie sich den Kurzfilm zum Wanderfalken an und lesen Sie das Porträt. BirdLife Schweiz hat zudem ein Poster, ein Schuldossier und einen Vortrag zu der spannenden Art herausgegeben.

 


Dokumentation

 


Kontakt

Stefan Greif, BirdLife Schweiz, Tel. 044 457 70 37, stefan.greif@birdlife.ch