Zum Ende der JSV-Vernehmlassung am 5. Juli: Dass Wölfe proaktiv reguliert werden können, wenn ein grosser Schaden droht, ist unbestritten. Der Entwurf der Jagd- und Schutzverordnung ist jedoch einseitig auf Abschüsse gemünzt, praxisfremd beim Herdenschutz und unvereinbar mit übergeordnetem Recht. In ihrer Stellungnahme zur nachträglichen Vernehmlassung, die am 5. Juli endet, fordern die Naturschutzorganisationen eine Rückbesinnung auf das Ziel der Koexistenz mit Wolf und Biber und machen konkrete Verbesserungsvorschläge.