Kormoran ist kein Schädling

Medienmitteilung vom 21. April 2011, Sperrfrist 12 Uhr

Die vom Bundesverwaltungsgericht gesichteten umfangreichen Fakten zeigen: Der Kormoran verursacht mit seiner Brutkolonie im international bedeutenden Wasservogelschutzgebiet Fanel am Neuenburgersee keine untragbaren Schäden. Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, der zusammen mit Pro Natura und Helvetia Nostra mit Beschwerden die Überprüfung einer Verfügung des BAFU ermöglicht hatte, ist erfreut über das Urteil. Kantons- und Bundesbehörden hatten in die grösste Kormoranbrutkolonie der Schweiz eingreifen wollen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nun gestoppt.
 
Die Aufhebung der vom BAFU erteilten Bewilligung zur Regulierung der Kormorankolonie in einem der wichtigsten Vogelschutzgebiete der Schweiz hat grundsätzliche Bedeutung. Jahrelang hatten Fischereikreise den Kormoran als Schädling hingestellt – damit hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt aufgeräumt. Denn die Fakten zeigen, dass nicht einmal die grösste Brutkolonie des faszinierenden Fischfressers in der Schweiz untragbare Schäden verursacht.

Zwei Gerichtsurteile rehabilitieren Kormoran
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt klar, dass der Kormoran in der Schweiz ein einheimischer Brutvogel ist, der zwar im Winter gejagt werden kann, der aber während der Fortpflanzungszeit geschützt ist, wie alle anderen Brutvogel unseres Landes. Nur wenn eine Tierart während der Schonzeit untragbare Schäden verursachen würde, dürfte in ihr Brutgeschäft eingegriffen werden. Da es im Falle der Kormorankolonie am Fanel keine untragbaren Schäden gibt, sind Eingriffe in das Naturschutzgebiet weder nötig noch zulässig.

Das Urteil des schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts ist nicht das einzige in diesem Sinn. Bereits im März hatte das Verwaltungsgericht im deutschen Baden-Württemberg Eingriffe in eine Kormorankolonie am Untersee, wenige Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt, aus den gleichen Gründen als nicht rechtmässig beurteilt.

Zusammenarbeit beim Schutz der Gewässer erwünscht
Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz erwartet nun, dass die ungerechtfertigten Angriffe gegen den Kormoran und andere Fischfresser aufhören und einer auf fachlichen Grundlagen basierenden Diskussion um den Schutz der Gewässer Platz machen. Es gibt zwischen Fischerei und Naturschutz  so viele gemeinsame Anliegen, deren Lösung durch die nun vom Bundesverwaltungsgericht entschiedene Frage allfälliger Schäden von Brutkolonien des Kormorans überschattet wurde. Es ist Zeit, diese Anliegen nun zusammen anzugehen.