Vor vielen Jahrzehnten wurde sogar der Eisvogel als Fischfresser verfolgt. Seit den 1990er-Jahren richtet sich das Augenmerk der Fischer und Angler vor allem auf Graureiher, Gänsesäger und Kormoran. Während die ersten beiden geschützt sind und sich BirdLife Schweiz deshalb für einen umfassenden Schutz stark macht, ist der Kormoran eidgenössisch jagdbar.
Geschützte Arten (Gänsesäger, Graureiher)
Mitte April 2015 hat das Bundesgericht in einem Verbandsbeschwerdefall von BirdLife Schweiz entschieden, dass geschützte Tiere wie der Gänsesäger oder der Graureiher nicht mehr einfach abgeschossen werden dürfen, wenn ihnen ein «Schaden» nachgesagt wird. Vielmehr müssen für solche Abschüsse Verfügungen veröffentlicht werden, damit Beschwerden möglich sind. Der Entscheid richtet sich gegen die Praxis einzelner Kantone, Vögel geschützter Arten ohne klar dargelegte Schadenbeweise abzuschiessen.
Kormoran
BirdLife Schweiz sucht mit allen interessierten Kreisen nach Lösungen, wenn durch die Gesamtnutzung (Mensch, Raubfische, Vögel) gefährdete Fischarten in Bedrängnis kommen sollten. Der Kormoranplan 2005, an dem BirdLife Schweiz intensiv mitgearbeitet hat, gibt die Basis für allfällige Massnahmen, zeigt aber auch auf, in welchen Gebieten nicht eingegriffen werden darf.
Weitere Informationen
Medienmitteilungen
- 1.10.2020: Urteil des Schaffhauser Regierungsrats zum Schutz des international bedeutenden Wasservogelreservats Stein am Rhein
- 29.6.2020: Missachtung des Bundesgerichts: Graubünden schiesst seit Jahren illegal Graureiher ab
- 24.6.2020: International bedeutendes Wasservogelreservat Stein am Rhein: Urteil Thurgauer Verwaltungsgericht zu Kormoranabschüssen
- 15.10.2014: Revision der Wasser- und Zugvogelreservats-Verordnung WZVV zurückgewiesen
- 21.4.1011: Kormoran ist kein Schädling
- 1.7.2010: BAFU-Studie: Kormoran verursacht keine untragbaren Schäden
- 27.4.2010: Eingriffe gegen die Brutkolonie des Kormorans am Fanel: Nein zu Eingriffen gegen Wildtiere in Naturschutzgebieten